Allgemein
Regionalentwicklung und Neue Regionalpolitik im Thurgau
Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Regionalpolitik beteiligt sich der Bund an Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen von regionalen Disparitäten.
Unsere Gesellschaft ist ständigen Veränderungen ausgesetzt, insbesondere dem Strukturwandel im Wirtschafts- und Arbeitsmarkt. Besonders stark industrialisierte Regionen (wie der Thurgau), aber auch ländliche Regionen, sind hier im Fokus. Will man den Strukturwandel positiv und mit innovativen Ansätzen zur Neuausrichtung regionaler Wirtschaftsstrukturen nutzen, kann eine Region sich das Instrument der Regionalentwicklung zu Nutze machen. Dabei gilt es, sich aktiv den Entwicklungen zu stellen, um sich innerhalb des voranschreitenden internationalen Standortwettbewerbs zu behaupten. Die Regionalentwicklung bezweckt, dass die Wettbewerbsfähigkeit einer Region gestärkt, die Wertschöpfung erhöht und somit die Arbeitsplätze erhalten bzw. neue geschaffen werden. Schlüsselbegriffe dabei sind vor allem Netzwerke, Kooperationen und das Nutzen von Synergien.
Die Neue Regionalpolitik des Bundes
Kantone, welche von Bundesgeldern profitieren möchten, mussten strategische Programme erarbeiten, in denen sie ihre regionalpolitischen Förderschwerpunkte und -inhalte festlegten. Gleichzeitig übergab der Bund den Kantonen damit die gesamte Verantwortung, die zugesprochenen Mittel effizient einzusetzen. Der Kanton Thurgau erarbeitete ein solches Umsetzungsprogramm, welches in einem Vertrag mit dem SECO als Grundlage fixiert wurde. In der ersten Programmperiode von 2008 – 2011 mit Fördermitteln von insgesamt 4 Millionen Schweizer Franken (Bund und Kanton) will der Kanton Thurgau Projekte und Initiativen unterstützen, welche die Wirtschaftsentwicklung in den Regionen ankurbeln. Schwerpunkte sind Massnahmen zur Stärkung der Industrie und Dienstleistungserbringung sowie des Tourismus und innovative Projekte der Land- und Ernährungswirtschaft.
Gesuchsablauf bei Regionalentwicklungs-Projekten.pdf [PDF, 14.0 KB]



